FAQ zum Thema Corona-Virus
Wir haben ein Corona-FAQ für Sie zusammengestellt, mit den wichtigsten Fragen, die uns aktuell von Bürgern erreichen – und den entsprechenden Antworten. Wir werden dies kontinuierlich erweitern.
Warum gibt die Kommune keine Informationen zu Ansteckungswegen und Details der infizierten Person heraus?
Es ist unerheblich, wo konkret die betroffene Personen wohnen o. Ä. Positiv auf COVID-19 getestete Personen kommen umgehend in Quarantäne und stellen eine Liste mit Personen auf, mit denen sie in den letzten XY Tagen Kontakt hatten. Diese Menschen werden über das Gesundheitsamt informiert. Spekulationen über einzelne Verdachtsfälle sind wenig hilfreich – zumal die vermutete Dunkelziffer etwa zehnmal so hoch ist, wie die tatsächlich bestätigten Fälle.
Aktuell dürfen sie sich mit Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Es gibt aber weiterhin die Empfehlung seine Kontakte auf die Notwendigen zu beschränken. Notwendige soziale Kontakte gibt es beispielsweise beim: Arbeiten, Einkaufen, Besorgungen für Risikopatienten erledigen, Arztbesuchen o. Ä. In diesen Fällen, halten Sie unbedingt Abstand zu anderen, Waschen Sie sich vorher und nachher mind. 30 Sekunden die Hände mit Seife und berühren Sie sich nicht im Gesicht.
Im Bürgerbüro gibt es normalerweise sehr viel Publikumsverkehr. Wir möchten zum einen unsere Mitarbeiter schützen und wir wollen verhindern, dass hier den Tag über viele Menschen zusammenkommen und die gleichen Räume nutzen, um die Ausbreitung des Coronavirus nicht zu beschleunigen. Deshalb haben wir aktuell nur mit der vorherigen Vereinbarung eines Termins geöffnet. Anrufen können sie unter der Nummer 06129/480 oder
direkt bei ihrem Ansprechpartner.
Sie haben als Erziehungsberichte Anspruch darauf, jeweils zehn Tage im Jahr (Alleinerziehende 20 Tage) Ihr Kind zu Hause zu betreuen, sollte es Krankheitszeichen zeigen. Ist das Kind gesund, muss aber betreut werden, weil KiTa oder Schule geschlossen ist, darf laut Paragraf 616 des BGB ein Elternteil zu Hause bleiben, sofern es keine andere Betreuungsmöglichkeiten gibt. Wichtig ist, mit dem Arbeitgeber das Vorgehen zu klären.
Wie soll ich mich verhalten? Was muss ich für mich und meine Familie beachten?Idealerweise prüfen Sie für sich und ihre Angehörigen, wo Sie Kontakt zu anderen Menschen vermeiden können. Das ist der bestmögliche Schutz vor Ansteckung. Können Sie Feiern und Freizeitvergnügen aussetzen? Können Sie vielleicht aus dem Homeoffice arbeiten? Können Sie die Kinder außerhalb von größeren Einrichtungen betreuen? Es wird zudem empfohlen, insbesondere Risikogruppen, wie ältere Menschen, Menschen mit Atemwegserkrankungen oder Immunschwächen, zu schützen. Vermeiden Sie bis auf weiteres, die Kinder zu Oma und Opa zu bringen. Gehen Sie für Senioren in Ihrem Umfeld einkaufen und unterstützen Sie sich gegenseitig.
Ich gehöre zu einer Risikogruppe – was muss ich tun?Der beste Schutz ist: Vermeiden Sie für die nächste Zeit, wann immer möglich, soziale Kontakte. Sie können sich beim Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises unter der Hotline 06124 510-510 über Verhaltensweisen und Präventionsmaßnahmen informieren.
Stand 10.06.2020