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  • Wie stockt Hessen das Sofort-Hilfe-Programm des Bundes auf?

Wie stockt Hessen das Sofort-Hilfe-Programm des Bundes auf?

Das Land Hessen ergänzt mit einem Soforthilfe-Programm für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen den Rettungsschirm des Bundes. Der Landtag beschließt:"Wir stocken den nicht-zurückzahlbaren Zuschuss des Bundes für Betriebe bis 5 Beschäftigte von 9.000 auf 10.000 Euro auf, für Betriebe mit 6-10 Beschäftigte von 15.000 auf 20.000 Euro. Für Betriebe mit 11-49 Beschäftigte, die vom Bundesprogramm nicht erfasst werden, gibt es einen nicht-zurückzahlbaren Zuschuss vom Land in Höhe von 30.000 Euro."
 
Die Soforthilfe Hessens baut auf der des Bundes auf, deshalb kann sie erst beantragt werden, wenn die Bundeshilfe beschlossen ist. Die Beantragung wird bei der WIBank möglich sein. Weitere Info und Hinweie zu Anträgen, Unterlagen, … sobald uns diese Informationen vorliegen!
Dokumente / Dateien
Formular Corona Soforthilfe Gewerbesteuer.pdf
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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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