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Wahlen

Informationen und Anträge zu Landtagswahlen 2023

Ab dem 28.08.2023 ist das Wahlbüro für die Briefwahl zum 21. Hessischen Landtag in Schlangenbad geöffnet.

 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag 27. August 2023 mit Hauptwohnung in Schlangenbad gemeldet sind.

Einen Wahlbenachrichtigungsbrief für die Wahl sollen die Wahlberechtigten im Laufe des Monats September erhalten.

 

Briefwahlunterlagen können erstmals in Schlangenbad online beantragt werden. Folgen Sie bitte vorstehendem Link.

 

Weiterhin steht Ihnen frei, diese auch per E-Mail an hauptamt@schlangenbad.de zu beantragen. Hierbei und beim schriftlichen Antrag müssen Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. 

 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können auch persönlich beim Wahlbüro beantragt und abgeholt werden. Der Ausweis ist mitzubringen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort im Rathaus Schlangenbad, Erdgeschoss, Bürgerbüro, in der Wahlkabine abzugeben. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.00– 12.00 Uhr ausgenommen dienstags von 15.00–18.00 Uhr.

 

Mehr Informationen zur Landtagswahl 2023

 

 

Dokumente / Dateien
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten
Wahlbekanntmachung Schlangenbad Landtagswahl 2023
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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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