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Wahlen

KOMMUNALWAHLEN 2026
Bekanntmachung: Vorschläge für die Berufung der Beisitzer in den Wahlausschuss für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026

 

Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden darum gebeten, bis zum 02.11.2025 Wahlberechtigte, zu denen auch die nichtdeutschen Unionsbürger gehören, als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 15. März 2026 vorzuschlagen.

 

Gem. § 5 Abs. 3 KWG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu berufen, § 3 Abs. 1 KWO. Der Wahlausschuss besteht auch nach der Wahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft, gemäß § 5 Abs. 5 KWG fort.

 

Die wichtigsten Aufgaben des Wahlausschusses sind die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses.

Mehr Informationen...

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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffnungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 14:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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