Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden darum gebeten, bis zum 02.11.2025 Wahlberechtigte, zu denen auch die nichtdeutschen Unionsbürger gehören, als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 15. März 2026 vorzuschlagen.
Gem. § 5 Abs. 3 KWG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und sechs von ihm berufenen Wahlberechtigten als Beisitzern. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu berufen, § 3 Abs. 1 KWO. Der Wahlausschuss besteht auch nach der Wahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft, gemäß § 5 Abs. 5 KWG fort.
Die wichtigsten Aufgaben des Wahlausschusses sind die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und die Feststellung des Wahlergebnisses.
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