Aktuelle Regelung zur NotbetreuungSie können die Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn mindestens ein Elternteil in einem der folgenden Berufsgruppen arbeitet (bitte geben Sie die Kinder nicht an Personen aus Risikogruppen wie Großeltern): Polizei Feuerwehr Richter/innen Justiz-/ Maßregelvollzug, Rechtspflege Rettungsdienst THW Katastrophenschutz Medizin, Gesundheit und Pharma Altenpflege Müll-, Energie-, Wasserversorgung Telekommunikation Kinderbetreuung Lebensmitteleinzelhandel Land- und Ernährungswirtschaft Verwaltung von Bund, Land und Kommunen Öffentlicher Nahverkehr Diese Liste ist nicht abschließend. Die Berufsgruppen für die Notfallbetreuung werden vom Land Hessen jeweils aktuell hier aufgeführt (Verordnungen der Regierung): https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen An dieser Regelung kann es auch kurzfristig zu Änderungen kommen, wir müssen die Strukturen und die Organisation an die Entwicklungen anpassen. Bitte informieren Sie sich täglich über die Informationskanäle der Gemeinde Schlangenbad (www.schlangenbad.de) und auf Facebook über den aktuellen Stand. Wenn Sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Betreiber der Schlangenbader Kitas, den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Das Anmeldeformular des ASB zur Notbetreuung finden Sie hier. Die Betreuung wird entsprechend des Aufkommens und der Kapazitäten eingerichtet. WICHTIG: Die Wochenend-/ Feiertagsbetreuung ist als absolute Ausnahmebetreuung zu verstehen. Voraussetzung hierfür ist, das mindestens ein Elternteil im Rettungsdienst oder Gesundheitswesen tätig sein muss und der Partner ebenfalls in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Beide Elternteile müssen an den ausgewählten Tagen zeitgleich im beruflichen Einsatz sein und sich dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Darüber hinaus muss ausgeschlossen werden, dass eine private Betreuung stattfinden kann. Das entsprechende Formular erhalten Sie, nachdem Ihre Angaben geprüft wurden.
Aktuelle Regelung zur Notbetreuung
Sie können die Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn mindestens ein Elternteil in einem der folgenden Berufsgruppen arbeitet (bitte geben Sie die Kinder nicht an Personen aus Risikogruppen wie Großeltern):
Diese Liste ist nicht abschließend. Die Berufsgruppen für die Notfallbetreuung werden vom Land Hessen jeweils aktuell hier aufgeführt (Verordnungen der Regierung): https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen
An dieser Regelung kann es auch kurzfristig zu Änderungen kommen, wir müssen die Strukturen und die Organisation an die Entwicklungen anpassen. Bitte informieren Sie sich täglich über die Informationskanäle der Gemeinde Schlangenbad (www.schlangenbad.de) und auf Facebook über den aktuellen Stand.
Wenn Sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Betreiber der Schlangenbader Kitas, den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Das Anmeldeformular des ASB zur Notbetreuung finden Sie hier. Die Betreuung wird entsprechend des Aufkommens und der Kapazitäten eingerichtet.
WICHTIG: Die Wochenend-/ Feiertagsbetreuung ist als absolute Ausnahmebetreuung zu verstehen. Voraussetzung hierfür ist, das mindestens ein Elternteil im Rettungsdienst oder Gesundheitswesen tätig sein muss und der Partner ebenfalls in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Beide Elternteile müssen an den ausgewählten Tagen zeitgleich im beruflichen Einsatz sein und sich dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Darüber hinaus muss ausgeschlossen werden, dass eine private Betreuung stattfinden kann. Das entsprechende Formular erhalten Sie, nachdem Ihre Angaben geprüft wurden.
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