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Notbetreuung

Notbetreuung für Kinder während der KiTa Schließungen in Taunusstein wegen COVID-19 (Coronavirus)

 

 

 

Aktuelle Regelung zur Notbetreuung

Sie können die Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn mindestens ein Elternteil in einem der folgenden Berufsgruppen arbeitet (bitte geben Sie die Kinder nicht an Personen aus Risikogruppen wie Großeltern):

 

  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Richter/innen
  • Justiz-/ Maßregelvollzug, Rechtspflege
  • Rettungsdienst
  • THW
  • Katastrophenschutz
  • Medizin, Gesundheit und Pharma
  • Altenpflege
  • Müll-, Energie-, Wasserversorgung
  • Telekommunikation
  • Kinderbetreuung
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Land- und Ernährungswirtschaft
  • Verwaltung von Bund, Land und Kommunen
  • Öffentlicher Nahverkehr

 

Diese Liste ist nicht abschließend. Die Berufsgruppen für die Notfallbetreuung werden vom Land Hessen jeweils aktuell hier aufgeführt (Verordnungen der Regierung): https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen

 

An dieser Regelung kann es auch kurzfristig zu Änderungen kommen, wir müssen die Strukturen und die Organisation an die Entwicklungen anpassen. Bitte informieren Sie sich täglich über die Informationskanäle der Gemeinde Schlangenbad (www.schlangenbad.de) und auf Facebook über den aktuellen Stand. 

 

Wenn Sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Betreiber der Schlangenbader Kitas, den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Das Anmeldeformular des ASB zur Notbetreuung finden Sie hier. Die Betreuung wird entsprechend des Aufkommens und der Kapazitäten eingerichtet.

 

WICHTIG: Die Wochenend-/ Feiertagsbetreuung ist als absolute Ausnahmebetreuung zu verstehen. Voraussetzung hierfür ist, das mindestens ein Elternteil  im Rettungsdienst oder Gesundheitswesen tätig sein muss und der Partner ebenfalls in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Beide Elternteile müssen an den ausgewählten Tagen zeitgleich im beruflichen Einsatz sein und sich dies vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Darüber hinaus muss ausgeschlossen werden, dass eine private Betreuung stattfinden kann. Das entsprechende Formular erhalten Sie, nachdem Ihre Angaben geprüft wurden.   

 

 

 

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Kontakt: 

 
Vorstand der Gemeinde Schlangenbad
Rheingauer Straße 23
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129/48 0
Telefax: 06129/48 33
E-Mail: gemeinde@schlangenbad.de
 
Öffungszeiten:

 

Montag 8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag 15:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

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