Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Schlangenbad gibt es drei Ortsgerichte. Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4
Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte. Sie werden auf Vorschlag der Schlangenbader Gemeindevertretung von der Direktorin oder dem Direktor des Amtsgerichts Bad Schwalbach ernannt. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
Bei Bedarf können sich die Bürgerinnen und Bürger an das für ihren Ortsteil örtlich zuständige Ortsgericht wenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht über die für Schlangenbad gebildeten drei
Ortsgerichtsbezirke. Termine werden individuell über die nachstehenden Telefonnummern oder Mailadressen vereinbart.
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
für die Ortsteile Schlangenbad und Georgenborn
Ortsgerichtvorsteher
Joachim G. Schröter
Schloßallee 2
65388 Schlangenbad
Telefon: 06129 / 537483
E-Mail: jgschroeter@web.de
(Termine nur nach Vereinbarung)
für die Ortsteile Hausen v.d.H., Obergladbach und Niedergladbach
Ortsgerichtvorsteher
Herbert Wüst
Im Söderfeld 21
65388 Schlangenbad-Obergladbach
Telefon: 06129 / 1515
E-Mail: ortsgericht@obergladbach.de
für die Ortsteile Wambach und Bärstadt
Ortsgerichtvorsteher
Harald Mernberger
Schieferstraße 12
65388 Schlangenbad-Bärstadt
Telefon: 06129 / 9678
Stellvertreter
Rüdiger Amelung
Auf dem Berg 15 a
65388 Schlangenbad-Wambach
Telefon: 06129 / 1269
Kontakt: